Der KFZ-Verbandskasten bekommt ein Update!
Seit 01.02.2023 haben neue KFZ-Verbandskasten auch zwei Gesichts-Schutzmasken an Bord. Eine Pflicht, noch nicht abgelaufene Verbandskästen nachzurüsten, gibt es nicht.

Welches Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden muss, richtet sich nach der DIN 13164 und dem §35 h der StVZO. Die Deutsche Industrie-Norm (DIN) wurde am 1. Februar 2022 aktualisiert. Bis zum 31. Januar 2023 lief eine Übergangsfrist in der alte Verbandskästen (nach DIN 13164 Januar 1998 und Januar 2014) weiter verkauft werden durften.
"Der formale Schritt, die Anpassung der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) steht noch aus. (...) Auch alte Verbandskästen (nach DIN 13164 Januar 1998 und Januar 2014) dürfen weiterhin genutzt und müssen nicht ausgetauscht werden." Quelle ADAC
Das bedeutet, die neue DIN ist nicht rechtsverbindlich und trotz der Änderung müssen bereits bestehende Verbandkästen nach der alten DIN nicht mit Masken nachgerüstet oder gar ausgetauscht werden. Es droht demnach auch KEIN Bußgeld, wenn man keine medizinische Gesichtsschutzmaske dabeihat.
Das Mitführen von medizinischen Gesichtsschutzmasken im Auto hält der Bundesverband Medizintechnologie aber generell für sinnvoll.
Die Einführung der "Maskenpflicht" im Verbandskasten hat übrigens auch nichts mit der Corona-Pandemie zu tun. Vielmehr sollen die Masken die Hemmschwelle bei der Ersten Hilfe senken. Ähnlich wie Handschuhe sind sie eine zusätzliche Schutzmaßnahme für Unfallopfer und Ersthelfer, sagt die stellvertretende BVMed-Geschäftsführerin, Dr. Christina Ziegenberg.
Nach der neuen DIN sollen seit dem 1. Februar 2023 immer zwei Gesichtschutzmasken im Verbandskasten sein. Eine FFP2-Maske ist dabei nicht verpflichtend. Dafür fällt allerdings ein Dreieckstuch weg. Ersatzlos gestrichen wird auch das kleinere Verbandtuch.
Das muss im Verbandskasten nach der neuen DIN vom 01. Februar 2022 drin sein:
- 1 Heftpflaster, DIN 13019-A, (5 m x 2,5 cm)
- 4 Wundschnellverbände, DIN 13019-E, (10 cm x 6 cm)
- 2 Verbandpäckchen, DIN 13151-M
- 1 Verbandpäckchen, DIN 13151-G
- 2 Gesichtsmasken , mind. Typ 1, nach DIN EN 14683
- 1 Verbandtuch, DIN 13152-A (60 cm x 80 cm)
- 6 Kompressen (10 cm x 10 cm)
- 2 Fixierbinden, DIN 61634-FB-6
- 3 Fixierbinden, DIN 61634-FB-8
- 1 Dreiecktuch, DIN 13 168-D
- 1 Rettungsdecke (210 cm x 160 cm)
- 1 Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145
- 4 Einmalhandschuhe, DIN EN 455
- 1 Erste-Hilfe-Broschüre
- 2 Feuchttücher zur Hautreinigung
- 1 14-teiliges Fertigpflasterset
- 1 Verbandpäckchen K
Verbandsmaterial hat ein Verfallsdatum! Die neue DIN ist eine gute Gelegenheit auf den gesamten Inhalt einen prüfenden Blick zu werfen.
Wie man im Notfall das Verbandsmaterial anwendet, was man an einem Unfallort beachten muss und vieles mehr, erfährt man in den Erste-Hilfe-Kursen des Roten Kreuzes.
Aktuelle Kurstermine und Zugang zur Online-Anmeldung finden Sie auf der Webseite unseres DRK-Kreisverband Karlsruhe e. V. --->
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