„Durch die Änderungen, die heute der Gesundheitsausschuss des  Bundestages beschlossen hat, erhalten Notfallsanitäter*innen mehr Handlungs- und Rechtssicherheit bei ihren  Einsätzen. Das ist auch ganz im Sinne der Patienten“, sagt  
DRK-Präsidentin Gerda Hasselfeldt. Das DRK hatte sich dafür eingesetzt,  dass die Helfer*innen gemäß ihres Ausbildungsstandes auch  bestimmte medizinische Eingriffe durchführen dürfen.                         
Notfallsanitäterinnen und -sanitäter  erreichen den Einsatzort meist vor dem Notarzt und müssen in  lebensgefährlichen Situationen invasive heilkundliche Maßnahmen  ergreifen oder auch Notfallmedikamente verabreichen, um Patienten zu  retten. 
Damit setzen sie sich jedoch der Gefahr aus, sich strafbar zu  machen, denn diese heilkundlichen Tätigkeiten sind aufgrund des  Heilpraktikergesetzes von vornherein nur Ärzten erlaubt. 
Das DRK hatte  deshalb Änderungen des Notfallsanitätergesetzes im Rahmen des  MTA-Reform-Gesetzes gefordert. 
In der geänderten Fassung des Gesetzes  dürfen Notfallsanitäter*innen bis zum Eintreffen  eines Notarztes heilkundliche Maßnahmen nun eigenverantwortlich  durchführen, wenn sie diese erlernt haben und beherrschen und dies  erforderlich ist, um Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden bei  Patientinnen und Patienten zu verhindern.
„Bei einem solchen  Notfalleinsatz kommt es auf jede Minute an, um das Leben von Patienten  zu retten. Die Notfallsanitäter*innen werden durch ihre  Berufsausbildung hierzu umfassend qualifiziert. Deshalb sind wir froh,  dass diese Regelung jetzt Klarheit schafft“, sagt DRK-Präsidentin  Hasselfeldt, die vor allem den beiden Bundestagsabgeordneten Emmi  Zeulner und Dirk Heidenblut für ihr Engagement in dieser Sache dankt.
Die Reform des Gesetzes soll am 28. Januar 2021 im Bundestag beschlossen werden.DRK-Mitteilung 005/21                  vom 27. Januar 2021Das könnte Sie auch interessieren:
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