Inklusion und jung und alt, Rotkreuz Symbolfotos, Babysitterausbildung, Flugdienst, Kontakt-/Begegnungsstätte für Arbeitslose, Kleiderläden / Kleiderkammer, Ambulante Pflege
Der DRK Hausnotruf.

Herzlich Willkommen bei Ihrem DRK-Ortsverein Karlsdorf!

Der DRK-Ortsverein Karlsdorf kann in 2024 auf 115 Jahre Vereinsgeschichte zurückblicken. Seit 1909 engagieren sich Menschen in Karlsdorf für das Deutsche Rote Kreuz. Vor 55 Jahren in 1969wurde unsere erste Jugendrotkreuzgruppe ins Leben gerufen. Unsere satzungsgemäßen Aufgaben werden aktuell von 36 aktiven HelferInnen sowie 17 Kinder und Jugendlichen unserer drei RotkreuzgemeinschaftenBereitschaft, Sozialarbeit und Jugendrotkreuz sowie unseres Verwaltungsrates  wahrgenommen. Wir engagieren uns vor allem im Sanitätsdienst, Betreuungs- und Sozialdienst, in der Erste-Hilfe-Ausbildung sowie im Katastrophenschutz und Rettungsdienst.

Hier erfahren Sie mehr darüber, wie Sie unsere Arbeit unterstützen und natürlich auch wie Sie sich selbst bei uns engagieren können.Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf Sie!

Einsatzstelle, Rettungssanitäter, Stadion, Fußballspiel, WM 2006

Ob Rockkonzert oder Straßenfest: Wo viele Menschen sind, gibt es kleine und größere Notfälle. Unser Sanitätsdienst hilft.

Kurse Erste Hilfe - Köln

In unseren Erste-Hilfe-Kursen lernen Sie, wie Sie sich im Notfall richtig verhalten und Leben retten können.

Ehrenamt

Unsere Ehrenamtlichen sind tagtäglich dort, wo Menschen Hilfe brauchen. Sie engagieren sich in vielfältigen Bereichen.

· Veranstaltungen
In Abstimmung mit dem DRK- Blutspendedienst Baden-Württemberg - Hessen führt der DRK Ortsverein Karlsdorf seinen nächsten Blutspendetermin am 11. Juli in der Altenbürghalle durch.
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· Veranstaltungen
Karlsdorf-Neuthard ist dieses Jahr wieder beim bundesweiten STADTRADELN dabei. Auch wir nehmen dieses Jahr wieder teil und gehen mit unserem Radler-Team „DRK Karlsdorf“ an den Start.
· Veranstaltungen
An unserem nächsten Seniorennachmittag, Mittwoch, 05. Juni, starten wir mit unseren Seniorinnen und Senioren zum traditionellen Busausflug im Juni.
· Veranstaltungen
In Abstimmung mit dem DRK Kreisverband Karlsruhe führt das DRK Karlsdorf die diesjährige DRK-Jahressammlung im OT Karlsdorf in der Zeit vom 01. Juni bis 21. Juni durch.
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· Pressemitteilung
Sanitäterinnen und Sanitäter unserer Bereitschaftsgruppe stellten auch in diesem Jahr die sanitätsdienstliche Absicherung der Fronleichnamsprozession im OT Karlsdorf.
· Pressemitteilung
In zwei Folgen der aktuellen DRK-Online-Sprechstunde spricht Professor Bernd-Dieter Gonska mit Prof. Dr. med. Michael Berner zu den Grundlagen von Depressionen und speziell zu Depressionen im Alter.
· Pressemitteilung
Zum bevorstehenden Muttertag am 12. Mai wartete das DRK-Küchenteam zum Kaffee traditionell mit einem großen Kuchenbüfett und zum Abendessen mit einem leckeren Spargelgericht auf.
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· Pressemitteilung
Der DRK Ortsverein Karlsdorf geht mit neuer Vereinsspitze in das 115. Jahr seines Bestehens.
· Pressemitteilung
Über insgesamt 2.300 Dienst- und Einsatzstunden erbrachten die Aktiven der Bereitschafts-, JRK- und der Sozialgruppe - Seniorennachmittage wie die Tätigkeitsberichte 2023 aufzeigten.
· Pressemitteilung
Die Jahresberichte 2023 zeigten vielfältige Aktivitäten, einen positiven Kassenabschluß aber auch anstehende kostenintensive Neuanschaffungen wie neue Dienstkleidung und digitale Funkgeräte auf.
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· Pressemitteilung
DRK Kreisverband Karlsruhe informiert: Herzlich willkommen an Katharina Leibold vom DRK Karlsdorf im Team der Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV).
· Pressemitteilung
DRK KV Karlsruhe e. V. informiert: Erfolgreicher Youtube-Kanal feiert 1.000 Abonnenten, 10 Jahre und 60.000 Klicks.
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· Pressemitteilung
Musiker und Alleinunterhalter Volker Specht hat unseren Gästen beim Seniorennachmittag am 03. April wieder einmal einen unterhaltsamen Nachmittag beschert.
· Pressemitteilung
Das Rotkreuz Magazin des DRK Kreisverband Karlsruhe e. V. startet mit der April-Ausgabe in den Frühling. Die Print-Ausgabe erscheint diese Woche. Vorab ist das Magazin auch bereits online abrufbar.
· Pressemitteilung
...wünschen wir allen unseren Mitgliedern, Freunden und Gönnern sowie der gesamten Einwohnerschaft.
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DRK Kreisverband Karlsruhe informiert: Herzlich willkommen an Katharina Leibold vom DRK Karlsdorf im Team der Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV).
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DRK KV Karlsruhe e. V. informiert: Erfolgreicher Youtube-Kanal feiert 1.000 Abonnenten, 10 Jahre und 60.000 Klicks.
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Musiker und Alleinunterhalter Volker Specht hat unseren Gästen beim Seniorennachmittag am 03. April wieder einmal einen unterhaltsamen Nachmittag beschert.
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Das Rotkreuz Magazin des DRK Kreisverband Karlsruhe e. V. startet mit der April-Ausgabe in den Frühling. Die Print-Ausgabe erscheint diese Woche. Vorab ist das Magazin auch bereits online abrufbar.
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Das sind unsere Top 15 News. Alle Vereinsnachrichten im Überblick finden Sie hier...

Existenzsichernde Hilfe

Schwerpunkte unserer Gemeinschaft "Soziale Dienste" sind Seniorennachmittage und -ausflüge, kostenloser Hilfsmittelverleih sowie Besuchs- und Fahrdienste.

Kleidercontainer

Ob nicht mehr verwendbare Kleidung oder Schuhe - Mit Ihrer Altkleiderspende unterstützen Sie unsere Arbeit und leisten einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz.

JRK - Menschlichkeit

Seit über 50 Jahren engagieren sich Kinder und Jugendliche ehrenamtlich in unseren Jugendrotkreuzgruppen. Mach mit und sei dabei - wir freuen uns auf dich!

Wir sind auch auf Facebook ► hier... und Instagram ► hier...

Wir freuen uns auf eure Likes und Kommentare zu unserer Rotkreuzarbeit!

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DRK begrüßt neues Gesetz zum Bevölkerungsschutz und Feststellung der Außergewöhnlichen Einsatzlage

(c) DRK LV BW - Fahrzeug des Bevölkerungsschutzes Baden-Württemberg

Der DRK LV BW begrüßt das Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur Stärkung der Rechte der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz Baden-Württemberg am 31.12.2020.

Außerdem begrüßt die Hilfsorganisation, dass das Innenministerium gleichzeitig die „Außergewöhnliche Einsatzlage“ (AEL) nach dem Landeskatastrophenschutzgesetz (LKatSG) für ganz Baden-Württemberg festgestellt hat. Mit der Feststellung dieser AEL können insbesondere Strukturen des Bevölkerungsschutzes durch die unteren Katastrophenschutzbehörden der Stadt- und Landkreise zur Hilfeleistung herangezogen werden. Bei Heranziehung nach diesem neuen Gesetz werden Sachaufwendungen und Verdienstausfälle für Personal und einsatzbedingte Sachkosten ersetzt.
„Das ist ein guter Tag sowohl für die Pandemiebekämpfung im Land, als auch für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen“, so Barbara Bosch, Präsidentin des DRK-Landesverbands Baden-Württemberg. Das neue Gesetz in Verbindung mit der Feststellung der außergewöhnlichen Einsatzlage eröffne den Behörden zusätzliche Spielräume, um auf Personal und Material des Bevölkerungsschutzes zurückgreifen zu können, falls erforderlich. Bosch: „Wir sind zwar schon jetzt mit mehr als tausend freiwilligen, ehrenamtlichen Helfern im ganzen Land tätig, die Freistellung vom Arbeitsplatz macht aber erst einen dauerhaft verlässlichen Einsatz möglich." Während zum Beispiel für Einsatzkräfte der Feuerwehr oder des Technischen Hilfswerks auch unterhalb des Katastropheneinsatzes umfassende Regelungen, unter anderem zu den Fragen der Freistellung vom Arbeitsplatz und zum Verdienstausfallersatz, bestanden, war dies für die Angehörigen der Hilfsorganisationen im Sanitäts- und Betreuungsdienst bisher grundsätzlich nicht der Fall oder ausschließlich auf freiwilliger, privatrechtlicher Vereinbarung nur in Verbindung mit einem Einsatz nach Feuerwehrgesetz (FwG) oder Rettungsdienstgesetz (RDG) möglich. Jürgen Wiesbeck, Landesdirektor der Bereitschaften im DRK: „Wir haben lange auf eine solche Reform gedrängt. Mit der in Kraft getretenen Gesetzesänderung wird für unsere Helferinnen und Helfer nun endlich Gleichbehandlung hergestellt!“ Das Gesetz zur Stärkung der Rechte der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz Baden-Württemberg trat am 31.12.2020 in Kraft. Tags zuvor war es im Gesetzblatt verkündet worden und es erfolgte der entsprechende Einführungserlass des Innenministeriums. Mit Verkündung des Gesetzes hatte das Innenministerium als oberste Katastrophenschutzbehörde aufgrund der gegebenen Lage im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie auf Grundlage des LKatSG auch entschieden, dass eine Außergewöhnliche Einsatzlage (AEL) landesweit vorliege. Die AEL ist im Gesetz definiert als ein Ereignis, das zwar nicht die Voraussetzungen zur Feststellung des Katastrophenfalles erfüllt, aber gleichwohl über Ereignissen des Regelbetriebs nach FwG oder RDG, gegebenenfalls auch nach Polizeigesetz, bzw. außerhalb der Anwendungsbereiche dieser Gesetze liegt. Insbesondere der unteren Katastrophenschutzbehörde ist damit ein Instrument an die Hand gegeben, mit dem nun flexibel auch die nötigen ehrenamtlichen Kräfte aus den Reihen der Hilfsorganisationen rechtssicher eingesetzt werden können.Foto und Text: Mitteilung des DRK Landesverbandes Baden-Württemberg vom 01.01.2020 Den Gesetzesbeschluss Drucksache 16 / 9506 des Landtages BW vom 16. Dezember finden Sie hier...Die vollständige Pressemitteilung des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg finden Sie unter:
 www.im.baden-wuerttemberg.de / Service / Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Pressemitteilung / Stärkung der Rechte ehrenamtlicher Helferinnnen und Helfer
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