Für die meisten ist Helfen im Notfall eine Selbstverständlichkeit. Doch die Corona-Pandemie verunsichert viele Menschen.
                        
Auch jetzt gilt: Jede und jeder kann und muss im Maße der Zumutbarkeit und ohne erhebliche eigene Gefahr Hilfe leisten. „Die gesetzliche Pflicht zur Ersten Hilfe besteht auch trotz des Risikos einer Ansteckung, jedoch gibt es in der aktuellen Situation einige Besonderheiten“, sagt DRK-Bundesarzt Dr. Peter Sefrin und gibt hilfreiche Tipps: 1.An erster Stelle steht immer die eigene Sicherheit, gerade jetzt,  da mit der Ansteckungsgefahr ein zusätzliches Risiko besteht. Wenn  möglich, sollte der Mindestabstand von 1,50 Meter gewahrt werden, dies  liegt jedoch im Ermessen der helfenden Person. Wenn näherer Kontakt  notwendig ist, zum Beispiel bei Verletzungen, sollten Mund und Nase der  hilfebedürftigen Person mit einem Tuch abgedeckt und auch das eigene  Gesicht geschützt werden.
2. Unabhängig von der Distanz ist es  auch eine wesentliche Erste Hilfe, wenn immer möglich, den Notruf 112  anzurufen und mit dem Betroffenen zu kommunizieren: beruhigen, darüber  informieren, dass Hilfe unterwegs ist, und so lange bleiben, bis der  Rettungsdienst vor Ort ist.
3. Bei einem Herz-Kreislaufstillstand  sollte in der aktuellen Situation auf die Mund-zu-Mund-Beatmung  verzichtet und nur die Herzdruckmassage durchgeführt werden (100- 120  Mal pro Minute) – und zwar solange, bis der Rettungsdienst übernimmt.
4.  Die Helferin oder der Helfer sollte den Einsatzkräften die eigenen  Kontaktdaten geben, um erreichbar zu sein, für den Fall, dass bei der  betroffenen Person nachträglich eine infektiöse Erkrankung festgestellt  wird.
5. Menschen, die zu einer Risikogruppe zählen, sollten  grundsätzlich zu Hause bleiben. Werden sie dennoch draußen Zeuge eines  Notfalls, müssen sie abwägen, ob Hilfeleistungen an Fremden unter  Rücksichtnahme auf die eigene Sicherheit möglich sind.
6.Ein  Risikopatient mit Symptomen sollte an einem Patienten keine direkte  Erste Hilfe leisten, sondern sich auf die Organisation der Hilfe  beschränken und den Notruf 112 wählen.
Text und Foto: DRK Presseinformation Nr. 19/2020, drk.de