Zwei Wochen nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat einem  Gesetz zugestimmt, das neben einer umfassenden Ausbildungsreform für  medizinische Assistenzberufe auch eine wichtige Rechtsänderung für  Einsatzkräfte beinhaltet.                          
So dürfen Notfallsanitäter künftig auch schon vor Eintreffen des  Notarztes am Unfallort eigenverantwortlich bestimmte lebenserhaltende  Eingriffe an Patienten vornehmen, wenn diese in Lebensgefahr sind oder  wesentliche Folgeschäden drohen. Voraussetzung ist aber, dass diese  erlernt wurden und beherrscht werden.
Bislang besteht für Notfallsanitäter die Gefahr, sich strafbar zu  machen, wenn sie sich für invasive heilkundliche Maßnahmen oder das  Verabreichen von Notfallmedikamenten entscheiden. Der DRK-Landesverband  und die DRK-Landesschule hatten in der Vergangenheit mehrfach auf diese  Problematik hingewiesen und sich für eine bessere Regelung in diesen  Fällen ausgesprochen.
Künftig dürfen Notfallsanitäter das, was  sie können und gelernt haben, bis zum Eintreffen des Arztes auch  wirklich anwenden. Notfallsanitäter haben die höchste nichtärztliche  Qualifikation im Rettungsdienst.
Weitere Informationen auf bundesrat.deText und Abbildung: DRK Landesschule Baden-Württemberg, Mitteilung vom 16.02.2020
