Notfallsanitäterinnen und -sanitäter  erreichen den Einsatzort meist vor dem Notarzt und müssen in  lebensgefährlichen Situationen invasive heilkundliche Maßnahmen  ergreifen oder auch Notfallmedikamente verabreichen, um Patienten zu  retten. 
Damit setzen sie sich jedoch der Gefahr aus, sich strafbar zu  machen, denn diese heilkundlichen Tätigkeiten sind aufgrund des  Heilpraktikergesetzes von vornherein nur Ärzten erlaubt. 
Das DRK hatte  deshalb Änderungen des Notfallsanitätergesetzes im Rahmen des  MTA-Reform-Gesetzes gefordert. 
In der geänderten Fassung des Gesetzes  dürfen Notfallsanitäter*innen bis zum Eintreffen  eines Notarztes heilkundliche Maßnahmen nun eigenverantwortlich  durchführen, wenn sie diese erlernt haben und beherrschen und dies  erforderlich ist, um Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden bei  Patientinnen und Patienten zu verhindern.
„Bei einem solchen  Notfalleinsatz kommt es auf jede Minute an, um das Leben von Patienten  zu retten. Die Notfallsanitäter*innen werden durch ihre  Berufsausbildung hierzu umfassend qualifiziert. Deshalb sind wir froh,  dass diese Regelung jetzt Klarheit schafft“, sagt DRK-Präsidentin  Hasselfeldt, die vor allem den beiden Bundestagsabgeordneten Emmi  Zeulner und Dirk Heidenblut für ihr Engagement in dieser Sache dankt.
Die Reform des Gesetzes soll am 28. Januar 2021 im Bundestag beschlossen werden.DRK-Mitteilung 005/21                  vom 27. Januar 2021
Neue Details in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung der Notfallsanitäter*innen: Änderungen in der NotSanAPrV, der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Notfallsanitäter*innen. Die wichtigste Änderung betrifft den § 3, der die Praxisanleitung und Praxisbegleitung regelt.
Das könnte Sie auch interessieren:
Mitteilung der DRK-Landesschule BW vom 23. Dezemebr 2020:Neue Details in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung der Notfallsanitäter*innen: Änderungen in der NotSanAPrV, der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Notfallsanitäter*innen. Die wichtigste Änderung betrifft den § 3, der die Praxisanleitung und Praxisbegleitung regelt.
